Die Berufshaftpflichtversicherung
für Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister
Seit dem 22.05.2007 ist die VSH für Versicherungsvermittler gesetzlich vorgeschrieben.
Für Finanzdienstleister ist sie nach wie vor die notwendige Absicherung der beruflichen
und privaten Existenz.
Der Markt befindet sich im Umbruch. Immer neue Vorschriften führen zu Haftungstatbeständen,
an die vor wenigen Jahren noch kein Mensch gedacht hätte. Gleichzeitig ist das Bewusstsein
der Verbraucher geschärft, der Versicherungs- und Finanzmarkt so transparent wie nie zuvor.
Auf der Suche nach Verantwortlichkeiten ist man mit dem Vorwurf der Falschberatung
schnell bei der Hand. Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf – aus einem
zufriedenen Kunden kann schnell ein unbequemer Prozessgegner werden.
Mit uns als kompetenten Partner an Ihrer Seite und mit dem richtigen Versicherungskonzept
sind Sie vor den finanziellen Folgen eines beruflichen Versehens geschützt.
Unberechtigte Ansprüche werden von besonders qualifizierten Anwälten abgewehrt,
berechtigte Ansprüche werden bezahlt. Durch unsere Unterstützung ist gewährleistet,
dass Ihre eigenen Interessen bei der Schadenbearbeitung des Versicherers die erforderliche
Beachtung finden.