Der erste Schritt: Setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung.
Im versicherungsrechtlichen Sinne liegt ein Versicherungsfall bereits vor, wenn Sie bemerken, dass Ihnen möglicherweise ein Fehler unterlaufen ist, der eventuell bei Ihrem Auftraggeber oder einem Dritten einen Schaden verursacht hat oder verursachen könnte. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie selbst einen Beratungsfehler feststellen oder ob der Mandant (berechtigt oder unberechtigt) einen Fehler behauptet. In beiden Fällen ist der Vorwurf unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich anzuzeigen.