Die Politik wird nicht müde, die Bedeutung mittelständischer Unternehmer für die deutsche Wirtschaft zu unterstreichen.
Ohne deren Tatkraft und Pioniergeist würden viele wertvolle Ideen nie das Licht der Welt erblicken. Häufig müssen weitreichende unternehmerische Entscheidungen unter größerem Zeitdruck getroffen werden. Fehler sind menschlich. Gleichzeitig stellen gesetzliche Vorgaben (z.B. § 93 AktG, § 43 GmbHG) hohe Anforderungen an die Sorgfalt der verantwortlichen Personen.
Entscheidungsträger haften mit ihrem Privatvermögen. Das gilt nach außen (gegenüber Aktionären, Wettbewerbern und Lieferanten) und nach innen gegenüber dem „eigenen“ Unternehmen. Geschäftsführer/ Vorstände haften im Außenverhältnis gesamtschuldnerisch ohne Rücksicht auf eine interne Ressortverteilung. Sie haben darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass Sie Ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen sind und dass Sie kein Verschulden trifft.
Schutz für den Unternehmer und für seine leitenden Angestellten
Eine D&O (Managerhaftpflicht) Versicherung leistet bei Vermögensschäden und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Damit ist sie für Geschäftsführer und Vorstände eine unverzichtbare Absicherung der beruflichen Tätigkeit.
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