Welche Informationen benötigen wir, damit wir Ihnen helfen können?
• Was wird Ihnen konkret vorgeworfen?
Beschreiben Sie den Vorwurf kurz und präzise. Vermeiden Sie emotionale Wertungen, auch wenn Sie sich hiervon Erleichterung versprechen.
• Wann haben Sie den angeblichen Verstoß begangen?
Das ist wichtig, damit wir für Sie den zuständigen Versicherer ermitteln können: Das kann derjenige sein, der auf Ihrem Versicherungsschein steht, muss aber nicht. Wenn aus Unwissenheit zunächst der falsche Versicherer informiert wird, vergeht wertvolle Zeit, während gesetzliche Fristen weiter laufen!
• Von welcher Schadenhöhe gehen Sie aus?
Der Versicherer benötigt diese Information, um die Bedeutung des Vorganges richtig einzustufen und um eine angemessene Reserve zu setzen.
• Ihre Stellungnahme zum erhobenen Vorwurf
Halten Sie die Ansprüche für berechtigt oder nicht? Bitte bedenken Sie, dass jede Haftpflichtversicherung
(also auch VSH und D&O) zwei Zielrichtungen hat: Die Regulierung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Unter Umständen reicht Ihr Verantwortungsgefühl gegenüber Ihren Kunden weiter als der vom Gesetzgeber vorgesehene Haftungsumfang.
• Schriftwechsel, Beratungsunterlagen, Klageschrift oder Mahnbescheid
Diese Unterlagen reichen Sie bitte über unser Haus ein, entweder als PDF-Scan, als Fax oder per Post.
CHECKLISTE als PDF-Download
WIE GEHT ES WEITER?
Vermeiden Sie gegenüber dem Anspruchsteller Äußerungen zur Sache. Geben Sie zu verstehen, dass Sie die Angelegenheit Ihrem Spezialmakler zur Prüfung und Weiterleitung an den zuständigen Versicherer übergeben haben und dass der Anspruch geprüft wird. Wir melden uns so schnell wie möglich. Beauftragen Sie bitte keinen Anwalt ohne vorherige Abstimmung. Gleiches gilt, wenn Sie gebeten werden, ein Anerkenntnis abzugeben, einem Vergleich zuzustimmen oder auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.